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Damit Gebäudehüllen ihren Zweck erfüllen können, z.B. Schutz vor Kälte und  Feuchte bieten, müssen sie

1. gut gedämmt und
2. frei von Löchern, Ritzen, Fugen,

also luftdicht bzw. strömungsfrei ausgeführt sein.

Durch undichte Wand- und Dachflächen können erhebliche Heizenergieverluste und Bauschäden entstehen.

Nachfolgend die Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle im Einzelnen:         

  • Reduzierung der Heizkosten
  • Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasserbildung
  • Vermeidung von Behaglichkeitsstörungen durch Zugluft
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • Schutz vor Schadstoffeinträgen
  • Voraussetzung für den optimalen Betrieb von Lüftungsanlagen

Daher fordert z.B. die Energieeinsparverordnung, dass Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche (Gebäudehülle) einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sind.

Ein Messprinzip und eine seit Jahren anerkannte Methode zur Überprüfung der Luftdichtheit von Gebäuden ist ein Überdruck- Unterdruckmessverfahren.

Mit einem Ventilator wird Luft in ein Gebäude geleitet bzw. ausgeleitet und damit ein Überdruck bzw. Unterdruck zwischen Gebäudeinneren und dem Außenbereich erzeugt.
Der Referenz-Messdruck beträgt 50 Pascal.

Der gemessene Volumenstrom (m³/h) dividiert durch das Nettovolumen (m³) des Gebäudes ergibt die Luftwechselzahl n50 (Druckdifferenz innen/außen 50 Pascal).

Die Luftwechselzahl n50 ist somit ein Bewertungsmaß für die Dichtheit und damit für die Qualität einer Gebäudehülle.

Nach der Energieeinsparverordnung und der DIN 4108 Teil 7 sind folgende Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen, festgelegt:

  • Gebäude mit Fensterlüftung (ohne Lüftungsanlagen) n50-Wert 3,0/h
  • Gebäude mit Lüftungsanlagen n50-Wert 1,5/h


Hinweis:

Auch bei Unterschreiten des Grenzwertes dürfen Einzelleckagen, die zu den oben genannten Mängeln führen können, nicht ausgegrenzt werden.

Die bei einer Gebäudedruckmessung ermittelten Luftundichtigkeiten sind daher nach dem Stand der Technik fachgerecht abzudichten.


Dichtheitsprüfungen von: - Ein- / Zweifamilienhäusern
                                    - Mehrfamilienhäusern
                                    - Büro- / Schulgebäuden                                  
                                    - Lager- / Fertigungshallen


Messungen üblicher Gebäudegrößen

Es empfiehlt sich 3 Messungen bei einem Gebäudeneubau zu veranschlagen:

1. nachdem die noch zugängliche Dampfsperrschicht hergestellt wurde
2. zur Bauabnahme
3. vor Ablauf der Garantiefristen



Blower-Door-Test mit UnterdruckDie Messung mit Unterdruck 

Blower-Door-Test mit ÜberdruckDie Messung mit Überdruck.


Hierbei können durch die unterschiedlichen Drucksituationen unterschiedliche Mängel der Luftdichtungsebene entdeckt werden.

Zur Visualisierung der Leckagen ist es je nach Situation sinnvoll, das Gebäudeinnere zu vernebeln oder mithilfe einer Thermobildkamera luftdurchströmte Gebäudeteile sichtbar zu machen.

Luftundichtigkeiten mit Hilfe von Theaternebel sichtbar gemacht 

Bild unserer Thermobildkamera


Immer häufiger wurden wir gebeten, die Dichtheit auch von sehr großen Gebäuden sowohl der Außenhülle zu ermitteln und nachzuweisen (Energieeinsparungsverordnung), als auch von einzelnen Gebäudeabschnitten zueinander (Brandabschnitte).

Eigens dafür haben wir eine Anlage entwickelt, die in der Lage ist, diese Herausforderung zu bewältigen, um leicht den momentanen Dichtheitsgrad eines Großgebäudes zu ermitteln und nachzuweisen.

Unsere Anlage fördert ein Luftvolumen von ca. 200 000m³ / h





 
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