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Ein Beitrag zur Schadenverhütung und Betriebssicherheit


Zweck und Nutzen bestehen im

• Reduzieren der Brand- und Unfallgefahren,

• Dokumentieren von Anlagenzuständen und potenziellen Risiken,

• Früherkennen von Schwachstellen bzw. Schä­den,

• Erhöhen der Anlagenverfügbarkeit und -Zuver­lässigkeit,

• Vermeiden von Folgeschäden.

Die Thermografie kann eine wichtige Entschei­dungshilfe bieten, um notwendige Maßnahmen (z.B. Instandsetzungen, Modernisierungen etc.) zu planen bzw. vorzunehmen.


Die Thermografie ermöglicht Temperaturen zu er­mitteln

• unter realen Betriebsbedingungen,

• in einem für den Prüfer sicheren Abstand von al­len gefährlichen Anlagenteilen,

• ohne Abschaltung der angeschlossenen Verbraucher, also bei laufendem Betrieb.

Die Messungen können in der Regel nur an Anla­genteile durchgeführt werden, die offen bzw. op­tisch zugänglich sind. Gegebenenfalls müssen hierzu beispielsweise Abdeckungen entfernt oder Türen geöffnet werden.

Empfehlenswert ist, die thermografische Messung in Zusammenarbeit mit der für die elektrischen An­lage verantwortlichen Elektrofachkraft durchzu­führen bzw. die Beurteilung der Messung mit die­ser zu besprechen.

Für eine fachgerechte Analyse der festgestellten Fehlerstellen kann es notwendig sein, zusätzliche Messungen in der elektrischen Anlage durchzu­führen (z.B. Strom oder Spannung).


Typische Einsatzgebiete für die Thermografie sind:

• Transformatoren aller Leistungsklassen und Spannungen

• Kompensationsanlagen

• Nieder-, Mittel- und Hochspannungs-Schaltanlagen

• Schalt- und Steuerschränke, Sicherungskäs­ten

• Elektrische Maschinen und Antriebe

• Elektrische Ausrüstungen in mobilen Einrich­tungen

• Kabelanlagen, Schienensysteme, Freileitun­gen etc.


Empfehlenswert ist es,

• neu errichtete Anlagen bzw. Anlagenbereiche einer Erstinspektion zu unterziehen, um Monta­gefehler als potenzielle Fehlerquellen sofort zu erkennen.

• bestehende Anlagen regelmäßig zu prüfen. Der Prüfzyklus hängt ab von der Anlagenbeanspru­chung, den Umgebungseinflüssen sowie den Ergebnissen der vorhergehenden thermografischen Überprüfung.

Thermografische Untersuchungen sollten jähr­lich, möglichst in Verbindung mit den vorgeschrie­benen Wiederholungsprüfungen der elektrischen Anlage durchgeführt werden. Je nach Betriebsbe­dingungen kann von diesem Zeitraum abgewi­chen werden.



Kontaktfehler


Defekte Schraubverbindung


Defekte Steckverbindung


Elektrische Anlagen sind vom Betreiber regelmä­ßig zu prüfen (wiederkehrende Prüfung), z.B. ge­mäß:

• Technischer Prüfverordnungen des jeweiligen Bundeslandes,

• BGV A2 (Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UW) der Berufsgenossenschaften),

• DIN VDE 0105, bei der der "ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage" festzustellen ist,
• Feuerversicherungs-Klausel (Klausel 3602), die zusätzlich eine Prüfung nach den Sicher­heitsvorschriften der Feuerversicherungen ver­langt.

Die Thermografie kann die vorgenannten wieder­kehrenden Prüfungen nicht ersetzen. Vor allem ist sie kein Ersatz für die notwendigen Sichtkon­trollen, Funktionsprüfungen, Strommessungen usw., die im Rahmen der vorgenannten wieder­kehrenden Prüfungen durchgeführt werden müs­sen. Sie stellt jedoch eine hilfreiche, ergänzende Messmethode dar und ermöglicht insbesondere Untersuchungen und Bewertungen des Anlagen-Zustandes, die bislang nur schwer oder mit hohem Aufwand möglich waren. Thermografie gehört so­mit heute zum Stand der Sicherheitstechnik.


Es wird der VdS-anerkannte Elektro-Thermograf empfohlen. Er hat seine fachliche Qualifikati­on nachgewiesen und verfügt über die notwendi­gen Messgeräte.

Ein entsprechendes Verzeichnis dieser Elektro-Thermografen wird von VdS Schadenverhütung geführt (VdS 2861).

 
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